Fördermittel für Ihren Dachgeschossausbau in Dortmund
Staatliche Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und steuerliche Vorteile – 2025/2026 gibt es mehr Förderung als je zuvor. Wir helfen Ihnen, das Maximum herauszuholen.
Der richtige Einstieg: Energieeffizienz-Experte
Für die meisten Förderprogramme ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Er plant die Maßnahme, erstellt die technische Projektbeschreibung und bestätigt die Umsetzung. Ohne ihn gibt es kein Geld – auch nicht für Einzelmaßnahmen über das BAFA.
Experten finden Sie unter: energie-effizienz-experten.de (Deutsche Energie-Agentur dena)
Wichtig: Vor Beginn beantragen!
Alle Fördermittel müssen vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher in Auftrag gegeben werden – Aufträge an Handwerker aber nicht.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG ist das zentrale Förderinstrument für energetische Sanierungen. Zuständig sind BAFA und KfW – je nach Maßnahmetyp.
BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM)
Für den Dachgeschossausbau in Dortmund ist dieser Weg oft der direkteste. Gefördert werden Dämmmaßnahmen, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung als Einzelmaßnahmen – also ohne dass ein ganzes Effizienzhaus angestrebt werden muss.
- Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
- Mit iSFP-Bonus: zusätzlich 5 % (also 20 % insgesamt)
- Max. förderfähige Kosten: 30.000 € je Wohneinheit (60.000 € mit iSFP)
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 € brutto
- U-Wert-Anforderung Dach: max. 0,14 W/(m²·K)
→ BAFA: Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (bafa.de)
BAFA: Heizungsoptimierung
Wenn im Zuge des DG-Ausbaus die bestehende Heizungsanlage optimiert wird, gibt es dafür separate Fördermittel:
- Fördersatz: 15 % auf optimierende Maßnahmen
- Hydraulischer Abgleich: Pflichtvoraussetzung
- Maßnahmen: Rohrdämmung, Pumpentausch, Einstellung der Heizkurve
→ BAFA: Heizungsoptimierung (bafa.de)
KfW: Effizienzhaus-Sanierung (Kredit 261)
Wer sein gesamtes Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard bringt, erhält über die KfW einen zinsgünstigen Kredit mitTilgungszuschuss. Das lohnt sich, wenn ohnehin eine umfassende Sanierung ansteht – etwa weil eine neue Heizung installiert wird.
- Kredithöhe: bis zu 120.000 € je Wohneinheit (150.000 € mit EE- oder NH-Klasse)
- Tilgungszuschuss: 5 % (EH 85) bis 45 % (EH 40 EE/NH inkl. WPB)
- Antrag: über die Hausbank, vor Beginn der Maßnahmen
- Voraussetzung: Baugenehmigung mindestens 5 Jahre zurückliegend
→ KfW: Energieeffizient sanieren (kfw.de)
KfW: Ergänzungskredit (358/359)
Ergänzend zum BAFA-Zuschuss gibt es einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für die restliche Finanzierung – sofern bereits ein BAFA-Zuschuss bewilligt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist.
- Kredithöhe: bis zu 120.000 € je Wohneinheit
- Voraussetzung: Bereits erteilte BAFA-Zusage
Landesförderung NRW
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Für selbstgenutztes Wohneigentum in NRW vergibt die NRW.BANK zinsgünstige Darlehen. Das Programm richtet sich an alle Privatpersonen – ohne Einkommensgrenze:
- Darlehenshöhe: bis zu 150.000 €
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der Kosten
- Laufzeit: bis zu 35 Jahre, feste Zinsen
- Verwendungszweck: energetische Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung, Photovoltaik, Batteriespeicher
→ NRW.BANK: Wohneigentum modernisieren (nrwbank.de)
progres.nrw – Klimaschutztechnik
Das Landesprogramm fördert energieeffiziente Gebäudetechnik, erneuerbare Wärmesysteme und Innovationen. Antragsfrist: bis 30.06.2027. Kombinierbar mit BAFA und KfW – nicht kumulierbar mit anderen NRW-Programmen.
→ progres.nrw – Klimaschutztechnik (nordrhein-westfalen-foerdert.nrw)
Öffentliche Wohnraumförderung des Landes NRW
Für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen: zinsverbilligte Darlehen der Wohnraumförderung NRW mit Tilgungsnachlässen bis zu 50 %. Antrag über die zuständige Bezirksregierung. Auch für Modernisierung und energetische Erneuerung nutzbar.
→ Öffentliche Wohnraumförderung NRW (nordrhein-westfalen-foerdert.nrw)
Steuerliche Absetzung (§ 35c EStG)
Für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude (älter als 10 Jahre) können Sie energetische Maßnahmen direkt von der Steuerschuld absetzen – ohne Antragstellung, ohne Bank, ohne Wartezeit. Diese Förderung kann mit öffentlichen Zuschüssen kombiniert werden, solange keine zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse daraus in Anspruch genommen wurden.
- Gesamtförderung: 20 % der Kosten über 3 Jahre (Jahr 1+2: je 7 %, max. 14.000 €, Jahr 3: 6 %, max. 12.000 €)
- Höchstbetrag: 40.000 € je Objekt
- förderfähige Maßnahmen: Dämmung von Dachflächen, Geschossdecken, Wänden; Fenstertausch; Lüftungsanlage; Heizungserneuerung; Heizungsoptimierung; digitale Systeme
- Energieberater: 50 % der Kosten zusätzlich absetzbar
- Voraussetzung: Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster, Rechnung auf deutschem Konto
Wird im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung eine Gaube eingebaut oder das Dachgeschoss aufgestockt, können auch die energetischen Maßnahmen am neuen Gebäudeteil nach § 35c EStG begünstigt sein.
→ BMF-Schreiben zu § 35c EStG (August 2025) (bundesfinanzministerium.de)
Denkmalschutz-AfA (§ 7i, § 7h, § 10f EStG)
Liegt Ihr Gebäude als Baudenkmal unter Denkmalschutz oder befindet es sich in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, profitieren Sie von deutlich erhöhten Abschreibungssätzen:
- Vermietung (§ 7i/§ 7h EStG): 9 % über 8 Jahre + 7 % über 4 Jahre = 100 % der Sanierungskosten (12 Jahre). Zusätzlich lineare Gebäude-AfA 2–2,5 %.
- Eigennutzung (§ 10f EStG): 9 % über 10 Jahre = 90 % der Sanierungskosten
- Voraussetzung: Bescheinigung der Denkmalschutz- oder Sanierungsbehörde vor Beginn der Maßnahmen
In Dortmund gibt es mehrere Baudenkmäler und Sanierungsgebiete. Ob Ihr Gebäude betroffen ist, klärt die Untere Denkmalbehörde der Stadt Dortmund im Einzelfall.
Solaranlagen-Pflicht in NRW
Pflicht zur Solaranlage in NRW
Seit dem 1. Januar 2025 müssen auf geeigneten Dachflächen von Wohngebäuden Solaranlagen installiert werden (bei Bauantrag nach diesem Datum). Bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut ab dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht ebenfalls. Betrifft auch den DG-Ausbau in Dortmund.
Ausnahme: Wenn die PV-Anlage mehr Leistung erzeugt als gesetzlich gefordert – was in der Regel leicht erreichbar ist.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der iSFP ist eine vom Energieberater erstellte, schrittweise Sanierungsstrategie für Ihr Gebäude. Wenn Sie eine Maßnahme daraus umsetzen, erhalten Sie zusätzlich 5 % Förderung on top zu den regulären Sätzen – bei BAFA also 20 % statt 15 %.
Die iSFP-Erstellung selbst wird im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit bis zu 50 % bezuschusst.
→ BAFA: Energieberatung für Wohngebäude (bafa.de)
Kombinationsmöglichkeiten
Fördermittel lassen sich häufig kombinieren – aber nicht beliebig:
- BAFA + KfW Ergänzungskredit: ✓ Möglich (derselbe Maßnahmenbedarf)
- BAFA + KfW 261: ✓ Möglich (unterschiedliche Förderzwecke)
- § 35c EStG + BAFA-Zuschuss: ✓ Möglich, wenn kein zinsverbilligtes Darlehen daraus
- § 35c EStG + § 10f/§ 7i: ✗ Nicht möglich für dieselben Kosten
- NRW-Landesförderung + BAFA/KfW: ✓ Möglich (NRW.BANK-Darlehen)
So helfen wir Ihnen
- Prüfung der Förderfähigkeit für Ihr Projekt in Dortmund
- Empfehlung der optimalen Fördermittelkombination
- Empfehlung eines Energieeffizienz-Experten aus unserem Netzwerk
- Unterstützung bei der Antragstellung (BAFA, KfW, NRW.BANK)
- Klärung der Solaranlagen-Pflicht für Ihr Dach
Fördermittel für Ihr Projekt prüfen?
Wir beraten Sie kostenlos zu allen verfügbaren Fördermitteln – aktuell und standortspezifisch für Dortmund.
Kostenlose Beratung anfragenFördermittel prüfen
Erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein unverbindliches Angebot.
Förder-Übersicht 2025/2026
- → BAFA Einzelmaßnahmen:
15–20 % Zuschuss, bis 30.000 €/WE - → KfW 261 Effizienzhaus:
bis 150.000 € Kredit + 5–45 % Tilgungszuschuss - → NRW.BANK Gebäudesanierung:
bis 150.000 € Darlehen, 100 % Finanzierung - → § 35c EStG Steuerermäßigung:
20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € - → Denkmalschutz-AfA:
bis 100 % über 12 Jahre (§ 7i)